AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Dienste von:
Telefon: 05733-9289085
Mobil: 0163-1477713
e-mail:
Gegenüber seinen Vertragspartnern gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform. Die Änderung der Schriftform bedarf ihrerseits der Schriftform.
1. Angebot:
1.1 Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
1.2 Allein durch die Zusendung eines Angebotes, kommt kein Vertrag zustande.
1.3 Open end Angebote verstehen sich bis 5 Uhr, Verlängerung ist nach Vereinbarung möglich.
2.Technik:
2.1 Die Technik wird nach Art und Größe der Veranstaltung zusammengestellt.
2. Gema:
2.1 Die Kosten für den Erwerb der Aufführungsrechte obliegt dem Auftraggeber.
3. Rücktritt:
3.1 Beiden Vertragsparteien wird ein 14 tägiges Rücktrittsrecht eingeräumt, die Frist beginnt mit der Buchung.
3.1 Bei einem Rücktritt durch party-discjockeys nach dem angegebenen Rücktrittsdatum, verpflichtet sich dieser für einen angemessen Ersatz zu den gleichen Konditionen zu sorgen.
3.2 Eine Verhinderung des Auftragnehmers durch Krankheit oder Unfall, hat dieser unverzüglich dem Auftraggeber schriftlich durch ein ärztliches Attest oder einen Unfallbericht anzuzeigen. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers hebt sich in diesem Fall gegen die Vergütungspflicht des Auftraggebers auf.
Im Falle des Rücktritts nach dem angegebenen Rücktrittsdatum durch die Absage des Auftraggebers oder aus einem anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Grund, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, eine finanzielle Entschädigung binnen 7 Werktagen nach Erklärung des Rücktritts auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen. Rücktrittskosten: 20 Prozent bis 8 Wochen vor der Veranstaltung, 50 Prozent bis 4 Wochen vor der Veranstaltung.
3.3 Das Rücktrittsverlangen hat für beide Seiten nur in schriftlicher Form Gültigkeit. Es gilt das Datum des Poststempels.
4. Vergütung:
4.1 Die Vergütung wird am Ende der Veranstaltung in bar fällig.
5. Aufstellfläche der Musik- und Lichtanlage:
5.1 Die Musik- und Lichtanlage wird nicht unter freiem Himmel aufgestellt, wenn in einem Zelt oder Pavillon gefeiert wird, muss die Musik- und Lichtanlage ausreichend gegen Nässe geschützt sein. Im Fall eines starken Gewitters, wird die Musikanlage im Zelt kurzzeitig abgestellt, wenn es notwendig ist.
5.2 Die Musik- und Lichtanlage wird nach Veranstaltungsende unmittelbar abgebaut.
6. Verpflegung:
6.1 Der Auftraggeber stellt dem DJ alkoholfreie Getränke zur Verfügung, sowie ein gutbürgerliches Essen oder Teilnahme am Buffet oder eine andere Vereinbarung.
7. Strom auf der Veranstaltung:
7.1 Der zum Betrieb der Technik notwendige Strom wird vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber stellt im Regelfall mindestens 1 Steckdose zur Verfügung. Die Stromversorgung muss den Richtlinien des VDE entsprechen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB´s rechtsungültig sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten willen am nächsten kommt.